Das Honorar beträgt zur Zeit pro Sitzung (50 Minuten) €69.-
Bei krankheitswertigen Störungen erhalten Sie auf Antrag einen Krankenkassenzuschuss von €21.80 pro Sitzung.
Für PatientInnen mit großer sozialer Bedürftigkeit steht eine begrenzte Anzahl von Krankenkassenplätzen zu Verfügung. Für diese KlientInnen übernimmt die zuständige Krankenkasse die gesamten Kosten.
Bei jugendlichen KlientInnen (bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres) kann zusätzlich zum Krankenkassenzuschuss ein Zuschuss des Magistrates Graz, bzw. der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (€33.50 pro Sitzung) beantragt werden.
Bei krankheitswertigen Störungen erhalten Sie auf Antrag einen Krankenkassenzuschuss von €21.80 pro Sitzung.
Für PatientInnen mit großer sozialer Bedürftigkeit steht eine begrenzte Anzahl von Krankenkassenplätzen zu Verfügung. Für diese KlientInnen übernimmt die zuständige Krankenkasse die gesamten Kosten.
Bei jugendlichen KlientInnen (bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres) kann zusätzlich zum Krankenkassenzuschuss ein Zuschuss des Magistrates Graz, bzw. der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (€33.50 pro Sitzung) beantragt werden.